Energieeinsparverordnung


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Abgeschickt von Neff am 07 November, 2009 um 11:48:26

gemäß Energieeinsparverordnung besteht auch für Altbauten Nachrüstpflichten.

Gibt es Unterschied für Wärmedämmung von begehbaren und nicht begehbaren Geschossdecken ?

Da es sich um Altbauten handelt, wie und von wem wird den Vollzug der Nachrüstppflicht und die Qualität kontrolliert ?





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