Abgeschickt von Neff am 07 November, 2009 um 11:48:26
gemäß Energieeinsparverordnung besteht auch für Altbauten Nachrüstpflichten.
Gibt es Unterschied für Wärmedämmung von begehbaren und nicht begehbaren Geschossdecken ?
Da es sich um Altbauten handelt, wie und von wem wird den Vollzug der Nachrüstppflicht und die Qualität kontrolliert ?