Re: Energieeinsparverordnung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 08 November, 2009 um 16:39:06

Antwort auf: Energieeinsparverordnung von Neff am 07 November, 2009 um 11:48:26:

: gemäß Energieeinsparverordnung besteht auch für Altbauten Nachrüstpflichten.

: Gibt es Unterschied für Wärmedämmung von begehbaren und nicht begehbaren Geschossdecken ?

: Da es sich um Altbauten handelt, wie und von wem wird den Vollzug der Nachrüstppflicht und die Qualität kontrolliert ?


Werter Forumsteilnehmer,
werte Forumsteilnehmerin,

Geschossdecken, begehbar und nutzbar!?

Worte dieser Verordnung 1 zu 1 umgelegt würde bedeuten, dass sie theoretisch die begehbaren und nutzbaren Geschossdecken nicht zu dämmen bräuchten!

Es macht natürlich Sinn auch diese Geschossdecken je nach Nutzung, z. B. als Trockenspeicher trotzdem zu dämmen, da hier ansonsten auch Wärmeverluste gegeben sind, die vermeidbar sind, wenn sie dämmen.

Kontrollieren wird ihre verpflichtung zu dämmen momentan niemand. Es kann kontrolliert werden, muss aber nicht.

Und mal ehrlich, wie soll der Gesetzgeber diese Verpflichtungen kontrollieren, meines Erachtens nach derzeit unmöglich!

Schauen Sie doch auch mal unter

www.baumängelforum.de

Eine neue Seite auf die ich gestoßen bin.

Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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