Re: Rigipsdecke


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 08 November, 2009 um 15:46:48

Antwort auf: Re: Rigipsdecke von Kaya am 25 Oktober, 2009 um 14:08:16:

: : Hallo,

: : schwer zu beurteilen. Evtl. ist dazu etwas in der TEilungserklärung geregelt. Ansonsten steht in § 5 Abs. 1 WEG, dass solche BAuteile nur dann Sondereigentumsfähig sind, wenn sie entfernt werden können, ohne dass das gemeinschaftliche Eigentum unzulässig beeinträchtigt wird. Die Platten können Teil der Dämmung bzw. Luftdichtigkeitsebene sein. Dann wären sie in jedem Fall Gemeinschaftseigentum.


: Danke für die Antwort.

: Ja, wie sieht es aus wenn die Ridipsdecke entfernt wird ?!!
: > also wohl Gemeinschaftseigentum, außer den Tapeten drauf.


Werter Forumsteilnehmer,
werte Forumsteilnehmerin,

die Rigipsdecke ist reglmäßig Gemeinschafteigentum, wie Innenputz auf Wänden und Decken auch.

Etwas anderes kann gelten, wenn es in der Teilungserklärung anders vereinbart wurde.


Schauen Sie doch mal unter

www.baumängelforum.de


Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.





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