Re: Rigipsdecke


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Abgeschickt von Kaya am 25 Oktober, 2009 um 14:08:16

Antwort auf: Re: Rigipsdecke von Gast am 21 Oktober, 2009 um 16:44:40:

: Hallo,

: schwer zu beurteilen. Evtl. ist dazu etwas in der TEilungserklärung geregelt. Ansonsten steht in § 5 Abs. 1 WEG, dass solche BAuteile nur dann Sondereigentumsfähig sind, wenn sie entfernt werden können, ohne dass das gemeinschaftliche Eigentum unzulässig beeinträchtigt wird. Die Platten können Teil der Dämmung bzw. Luftdichtigkeitsebene sein. Dann wären sie in jedem Fall Gemeinschaftseigentum.

Danke für die Antwort.

Ja, wie sieht es aus wenn die Ridipsdecke entfernt wird ?!!
> also wohl Gemeinschaftseigentum, außer den Tapeten drauf.




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