Re: Rigipsdecke


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Abgeschickt von Gast am 21 Oktober, 2009 um 16:44:40:

Antwort auf: Rigipsdecke von kaya am 21 Oktober, 2009 um 13:16:03:

Hallo,

schwer zu beurteilen. Evtl. ist dazu etwas in der TEilungserklärung geregelt. Ansonsten steht in § 5 Abs. 1 WEG, dass solche BAuteile nur dann Sondereigentumsfähig sind, wenn sie entfernt werden können, ohne dass das gemeinschaftliche Eigentum unzulässig beeinträchtigt wird. Die Platten können Teil der Dämmung bzw. Luftdichtigkeitsebene sein. Dann wären sie in jedem Fall Gemeinschaftseigentum.





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