Re: Risse im Mauerwerk


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 08 November, 2009 um 16:14:07

Antwort auf: Risse im Mauerwerk von Engel am 05 November, 2009 um 06:22:41:

: Hallo, wir haben eine Neubauwohnung mit Erker. Jetzt zeigen sich Risse die teilw. innen und außen gleichläufig erkennbar sind (Ziegel) und den Anschein erwecken, als wenn unser ERkerchen nach unten abgesunken wäre.
: (Risse gehen von den Fensterbänken schräg nach unten und am oberen Fenterbereich nach oben, sowie zwischen Decke und Wand).
: BV wurde vor 1 Jahr bezogen.
: Wäre äusserst dankbar für Infos weil mir als Frau erzählt der Bauunternehmer wieder die Sosse vom Schweinebraten :-))
: Eurer Engel

Werter Forumsteilnehmer,
werte Forumsteilnehmerin,

Risse können die unterschiedlichsten Ursachen haben.

Um hier halbwegs verlässliche Angaben machen zu können, wären weitere Angaben (Hausalter, Baujahr, Baustoffe, Größe des Hauses, Größe des Erkers, Auflasten, darüber liegende(angeordnete) Geschosse, etc.) erforderlich.

Stellen sie doch mal ein Foto -jeweils von außen und von innen- hier ein.

Schauen Sie doch auch mal unter

www.baumängelforum.de

Eine neue Seite auf die ich gestoßen bin.

Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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