Re: wie wird bodenhöhe festgelegt? terasse


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 08 November, 2009 um 16:28:43

Antwort auf: wie wird bodenhöhe festgelegt? terasse von izzet haber am 06 November, 2009 um 11:23:47:

: hallo, vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich habe ein folgendes Problem bzw. möchte ich wissen, ab wo man die Bodenhöhe misst? Mir hat man beim Bauamt gesagt, dass das nicht genau definiert ist, sprich wenn ich z.B. im Garten meinen Boden auffülle mit erde etc. dann ist dies die neue Bodenhöhe. Ich habe, damit meine Terassentür ziemlich eben mit meiner Terasse ist, unten den Boden aufgefüllt (ca 15cm), gepflastert und bin nun mit der neuen Höhe genau 1meter unterhalb der erlaubten Grenze(Terasse geht bis zur Grenze zum Nachbarsgrundstück, da unter ein meter Höhe)). So wie man es mir beim Bauamt übermittelt hatte. Nun hat sich der Nachbar beschwert und die vom Bauamt haben es kontrolliert und meinen jetzt, dass das so nicht geht. Ich kann nicht einfach einen "künstlichen Boden schaffen". Massgebend ist die eigentliche Höhe,d.h die ursprungshöhe. Aber wie wird die festgelgt?.Meine Frage: Wie wird die Bodenhöhe definiert? Ab wo oder wie misst man diese?Wenn ich den restlichen Teil meines Gartens auf die gleiche Höhe bringe, ist dies dann auch meine neue Bodenhöhe?Wäre super wenn ich von euch tipps erfahrungen antworten....bekommen könnte. vielen lieben Dank im voraus


Werter Forumsteilnehmer,
werte Forumsteilnehmerin,

bei solchen Grundstückgegebenheiten, die entweder vorhanden sind oder aber auch mit ihrem Zutun geschaffen werden, spielen auch nachbarrechtliche Belange eine Rolle.

Generell sind Auffüllungen aus Bauprodukten -wozu auch Lava, Kies oder Recyclingmaterialien zur Auffüllung des Unterbaus zur Aufnahme von Pflastersteinen zählen- immer genehmigungspflichtig.

Sehr wahrscheinlich hat man ihnen die von Ihnen zitierten Angaben beim Bauamt gemacht, die sie heute aber bestimmt nicht mehr belegen können.

Terrassen in der von ihnen beschriebenen Form lösen im Übrigen ggf. Abstandsflächen aus, die es einzuhalten gilt.

Um ihnen hinreichend verlässliche Angaben machen zu können, sollten sie ihre Angaben (Bundesland?, Auffüllung bis zur Grenze?, Grenzabstand?, Höhen, Größe der Terrasse?, Hausabstand von der Grneze zum Nachbarn? etc.)ergänzen.

Am besten stellen sie mal ein paar Fotos ein.


Schauen Sie doch auch mal unter

www.baumängelforum.de

Eine neue Seite auf die ich gestoßen bin.

Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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