Re: Kosten für den Architekten bei Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 13 November, 2009 um 00:24:42

Antwort auf: Kosten für den Architekten bei Nutzungsänderung von Markus am 12 November, 2009 um 15:41:55:

: Ich habe einen Architekten beauftragt, mir bei einem Antrag auf Nutzungsänderung von Privat- auf Geschäftsräume behilflich zu sein. Er hat alle benötigten Zeichnungen des Hauses erhalten. Erhebliche Änderung waren nicht gegeben. Kosten laut seinen Aussagen 2200 €. Zudem hat er einen Antrag für die Anbringung einer Außenreklame gestellt. Keine Zeichnung erstellt; Photomontage habe ich besorgt. Nun schickt er mir eine Rechnung von 1800 €. Ich war sehr erschrocken? Kann mir jemand sagen, ob das in Ordnung ist oder ob das überzogen ist?


Werter Forumsteilnehmer,

der Preis erscheint mir gerechtfertigt.

Wichtig ist nur, das auch eine Erfolgsvereinbarung getroffen wird und das der Bauantrag auch tatsächlich genehmigt wird.

Bei der Honorarhöhe sollte man schon sagen können ob es denn genehmigt wird oder nicht. Falls nicht, würde mir das Honorar als zu hoch vereinbart erscheinen.

Liebe Kollegen, ich weiß das diese Antwort nicht so gerne gehört oder gelesen wird, jedenfalls bei der Summe, sollte klar sein, dass es dem Auftraggeber auch etwas bringt, oder!

Schauen Sie doch auch mal unter,

www.baumängelforum.de

Eine neue Seite auf die ich gestoßen bin.

Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223

PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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