Schicksal Jagdhütte bei Tod des Besitzers =Jägers


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Abgeschickt von susanne am 13 November, 2009 um 22:08:57:

Baubewilligungen, Duldungen oder Abrissverfügungen von Jagdhütten im Aussenbereich sind scheinbar ein häufig aufgegriffenes Thema. Ist eine Hütte aber einmal mit Erlaubnis und völlig legal erstellt und fällt dann die Nutzung als Jagdhütte weg, sei es dass der Jäger altershalber nicht mehr jagt oder sogar stirbt, was dann? Dürfen die Besitzer oder Erben sie dann als Wochenendhaus nutzen, oder müssen sie das Gebäude in jedem Fall abreissen? Es kann doch nicht sein, dass die Familie nicht nur den Vater sondern auch den Ort, der von ihm stark geprägt wurde, eben die Hütte, verliert. Könnte ein Antrag auf Umnutzung in einer solchen Situation erfolgreich sein?
Ich bin gespannt auf Meinungen und/oder Erfahrungen zu dieser Frage
Susanne




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