Re: Nachrüstpflicht - Wärmedämmung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 16 November, 2009 um 08:35:41

Antwort auf: Re: Nachrüstpflicht - Wärmedämmung von Bauassessor am 15 November, 2009 um 21:35:49:

Ich finde dies auch nicht widersprüchlich. Warum auch. Wenn der Vermieter Verbesserungen vornimmt darf er -zwar nicht immer- aber fast regelmäßig die Miete auch erhöhen.

Warum eigentlich wollen Sie die Miete mindern?

Wenn der Vermieter dieses Manko in Ihrer Heizkostenabrechnung berücksichtigt, dann entstehen Ihnen doch keinerlei Nachteile.

Befragen Sie Ihren Vermieter, wie er denn gedenkt mit der fehlenden Dämmung umzugehen.

Am Rande bemertk bezieht sich das Dämmen auf "nicht begehbare und nicht nutzbare .............."

Wenns begehbar und nutzbar ist ................ und das ist es in den meisten Fällen ..............


Schauen Sie doch auch mal unter

www.baumängelforum.de

Eine neue Seite auf die ich gestoßen bin.

Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen


Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223

PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

: Warum?

: a) sagt: Lieber Vermieter, tu' was, sonst zahlen wir weniger Miete
: b) sagt: Lieber Mieter, ich verbessere die Dämmung, aber wegen der Kosten erhöhe ich Euch die Miete.

: Sehe da keinen Widerspruch...

: : gemäß EnEv besteht Nachrüstpflicht für die noch ungedämmten Dachgeschosse.

: : a. Bei Versäumnis haben die jeweiligen Mieter des
: : Hauses das Mietminderungsrecht.
: : b. Andererseits darf der Vermieter wegen der Nachrüstung/
: : Dämmung die Miete erhöhen.

: : a und b ist irgendwie widersprüchlich.




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