Abgeschickt von Bauassessor am 15 November, 2009 um 21:35:49:
Antwort auf: Nachrüstpflicht - Wärmedämmung von Nf am 15 November, 2009 um 12:52:46:
Warum?
a) sagt: Lieber Vermieter, tu' was, sonst zahlen wir weniger Miete
b) sagt: Lieber Mieter, ich verbessere die Dämmung, aber wegen der Kosten erhöhe ich Euch die Miete.
Sehe da keinen Widerspruch...
: gemäß EnEv besteht Nachrüstpflicht für die noch ungedämmten Dachgeschosse.
: a. Bei Versäumnis haben die jeweiligen Mieter des
: Hauses das Mietminderungsrecht.
: b. Andererseits darf der Vermieter wegen der Nachrüstung/
: Dämmung die Miete erhöhen.
: a und b ist irgendwie widersprüchlich.