Abgeschickt von Nf am 15 November, 2009 um 12:52:46
gemäß EnEv besteht Nachrüstpflicht für die noch ungedämmten Dachgeschosse.
a. Bei Versäumnis haben die jeweiligen Mieter des
Hauses das Mietminderungsrecht.
b. Andererseits darf der Vermieter wegen der Nachrüstung/
Dämmung die Miete erhöhen.
a und b ist irgendwie widersprüchlich.