Nachrüstpflicht - Wärmedämmung


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Abgeschickt von Nf am 15 November, 2009 um 12:52:46

gemäß EnEv besteht Nachrüstpflicht für die noch ungedämmten Dachgeschosse.

a. Bei Versäumnis haben die jeweiligen Mieter des
Hauses das Mietminderungsrecht.
b. Andererseits darf der Vermieter wegen der Nachrüstung/
Dämmung die Miete erhöhen.

a und b ist irgendwie widersprüchlich.




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