Abgeschickt von Jan Münz am 17 November, 2009 um 18:09:18
Mehrere Jungunternehmer haben sich Grundstücke mit Nutzungsbeschränkung im Gewerbegebiet gekauft. Die Nutzungsbeschränkung bezieht sich darauf, das dort keine Betriebsleiterwohnung errichtet werden dürfen („nur“ Ratsbeschluss vor 1-2 Jahren; steht nichts davon im Bebauungsplan). Dieses wurde im Grundbuch eingetragen. Es gibt aber einige die das gern möchten.
Was können diese tun?
Den 3 Firmen die dort schon länger ein Grundstück haben, dürfen dort jetzt eine Betriebsleiterwohnung bauen und machen das zurzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Münz