Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet


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Abgeschickt von Jan Münz am 17 November, 2009 um 18:09:18


Mehrere Jungunternehmer haben sich Grundstücke mit Nutzungsbeschränkung im Gewerbegebiet gekauft. Die Nutzungsbeschränkung bezieht sich darauf, das dort keine Betriebsleiterwohnung errichtet werden dürfen („nur“ Ratsbeschluss vor 1-2 Jahren; steht nichts davon im Bebauungsplan). Dieses wurde im Grundbuch eingetragen. Es gibt aber einige die das gern möchten.

Was können diese tun?

Den 3 Firmen die dort schon länger ein Grundstück haben, dürfen dort jetzt eine Betriebsleiterwohnung bauen und machen das zurzeit.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Münz




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