Re: Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet


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Abgeschickt von Bauassessor am 18 November, 2009 um 10:31:23:

Antwort auf: Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet von Jan Münz am 17 November, 2009 um 18:09:18:

Hallo,

was sind denn die Gründe für den Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen? Ich kenne bisher nur den Ausschluss über den B-Plan - und dort ist der Hintergrund zumeist eine hohe Lärmbelastung durch bereits vorhandene Betriebe, die durch die Errichtung von Betriebsleiterwohnungen in ihren Emissionsrechten eingeschränkt werden würden.

Wenn derlei ähnliche Gründe vorliegen, sieht es schlecht aus - u.U. ist es möglich, durch passive Lärmschutzmaßnahmen an den Betriebsleiterwohnungen etwas zu machen.


:
: Mehrere Jungunternehmer haben sich Grundstücke mit Nutzungsbeschränkung im Gewerbegebiet gekauft. Die Nutzungsbeschränkung bezieht sich darauf, das dort keine Betriebsleiterwohnung errichtet werden dürfen („nur“ Ratsbeschluss vor 1-2 Jahren; steht nichts davon im Bebauungsplan). Dieses wurde im Grundbuch eingetragen. Es gibt aber einige die das gern möchten.

: Was können diese tun?

: Den 3 Firmen die dort schon länger ein Grundstück haben, dürfen dort jetzt eine Betriebsleiterwohnung bauen und machen das zurzeit.

: Mit freundlichen Grüßen
: Jan Münz





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