Re: Bedenken bei Grundstückskauf


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Abgeschickt von Anders Leben am 20 November, 2009 um 09:58:22:

Antwort auf: Bedenken bei Grundstückskauf von bauneuling am 17 November, 2009 um 12:32:00:

Die Klage wird vermutlich zum Verwaltungsgericht erhoben, und nicht zu dem für Zivil- und Strafsachen zuständigen höchsten Gericht, dem Bundesgerichtshof.

Ärger mit dem Nachbarn in der Startphase ist unglücklich, bei der Bauaufsicht heißt es:
Jeder Bauherr möchte der letzte sein.

Ja, gegen die Baugenehmigung kann erneut geklagt werden. Aussicht auf Erfolg hat das zwar nur, wenn Sie von dem erteilten (und 'durchgeklagten' Vorbescheid abweichen bzw. in Punkten, die darin noch nicht beschieden wurden. ABER zulässig ist die Klage auch so, selbst wenn ein Blinder sieht, dass sie unbegründet ist - und dann kann es sich wieder hinziehen.
Und selbst eine solche offensichtlich unbegründete Klage kann einen Laien-Bauherrn ordentlich nerven und ihm schlaflose Nächte bereiten, selbst wenn Sie sicher sind, dass Sie alles richtig gemacht haben.
Der Nachbar muß dann zwar Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen, aber erstmal laufen auch Kosten bei Ihnen auf. Und das Herzklopfen bei jedem Brief vom Gericht wird Ihnen auch nicht ersetzt.




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