Kellerloch und -treppe


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Abgeschickt von Oberh... am 20 November, 2009 um 14:19:07

Guten Tag!

Folgender fiktiver Fall:
1. Bauvertrag mit einem GU
2. Treppe zum OG in Eigenleistung

I. Kann der GU verlangen, wie ich meine Treppe auszuführen habe? Kann er darüber einen Nachweis verlangen?

II. Kellerloch im EG wird von mir vorgegeben.
Planerin reduziert das Loch über dem Treppenansatz.
Folge: Darüber liegende Treppe ragt 60 cm über die Bodenplatte - Schmutzecke.
Rechtzeitig unterschriebene Ausführungszeichnungen mit den eigenen Ergänzungen wurden ignoriert.
Es liegt eine Kopie mit Eingangsstempel des GU vor.
Keine Angabe von Vorschriften (z.B.DIN) etc. sondern nur der "Firmen-Standart" liegen der Argumentation zu Grunde.

III. Können die Kosten für eine Neuberechnung der Statik, die nach Zusendung der Ausführungspläne erst erstellt worden ist, sowie den Lohn für den Zuschnitt dem Bauherren auferlegt werden?

Mit freundlichen Grüßen
O.O.



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