Abgeschickt von Oberh... am 20 November, 2009 um 14:28:20
Guten Tag!
Zwischen einem GU und zwei Bauherren wird ein Vertrag aufgesetzt.
Die Bauherren weisen auf den Schallschutz zwischen den Gebäuden hin und erkaufen sich eine zweite "Wohnungstrennwand".
Bei Bauausführung stellt sich heraus, dass die Bodenplatte im Keller in einem Stück gegossen worden ist.
Dadurch kann der Schall über die eine Wand in die andere getragen werden.
Liegt hier nicht ein Mangel vor?
Hätte die Bodenplatte getrenn werden müssen?