Ausbau des Dachbodens, falsches Lichtmaß


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Abgeschickt von Ingo am 20 November, 2009 um 15:52:53

Hallo,

im Bauplan ist als zweiter Fluchtweg ein Fenster (Lichtmaß) von 1,20 x 0,90m eingezeichnet, so wie es anscheinend auch gesetzlich vorgesehen ist. Der Dachdecker hat in die Gaube allerdings nur ein Fenster mit dem Lichtmaß von ca. 1,07 x 0,96 m eingebaut, nun zu dem Problem:

Der Fehler ist dem Architekten und uns nicht aufgefallen, bin schließlich nicht vom Fach, und nun weigert sich der Dachdecker die Korrektur kostenlos durchzuführen bzw. die Kosten zu tragen. Das kann doch nicht sein oder hab ich ein falsches Rechtbewusstsein? Wer trägt die Kosten in so einem Fall, der Architekt wg. versäumter Kontrolle oder der Dachdecker weil die Abmessungen nicht eingehalten wurden? Das Bauordungsamt hat sich schon 2x wg. verstrichener Fristen Betrag X eingesteckt. Handelt es sich hier um Baurecht oder Vertragsrecht?

Danke



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