Re: Lichtrecht


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Abgeschickt von Bauassessor am 23 November, 2009 um 09:04:44:

Antwort auf: Lichtrecht von Minchen am 22 November, 2009 um 23:13:46:

Klagen kann man immer - es ist die Frage, ob es berechtigte Aussichten auf Erfolg hat. Und da kommte es einfach drauf an: z.B. was im B-Plan festgesetzt wurde, denn eine Befreiung wird oftmals viel zu voreilig erteilt... Gründe gibt es viele, die für eine Aufstockung sprechen - aber auch einige, die dagegen sprechen...

: Hallo,

: wenn ein Bungalow-Haus mit einer weiteren Etage aufgestockt werden soll und die Abstände zum Nachbargrundstück von 3m und mehr ja eingehalten werden, kann der Nachbar (2 1/2 geschossiges Haus) dann auf Lichtrecht klagen?

: Bitte um Antwort. Danke.





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