Re: Lichtrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 16:45:59

Antwort auf: Re: Lichtrecht von Bauassessor am 23 November, 2009 um 09:04:44:

Was Bauassessor vorgetragen hat ist wohl korrekt,

lediglich bliebe zu bemerken, dass sofern es keinen B-Plan gibt, wohl auf die Beiden Grundstücke ankommen wird.

Häufig wird dies denn dann so gehandhabt, dass, wenn sich die Bebauung auf einem jeden Einzelnen Grundstück vergleichen lässen würde (nach Ausführung der Bebauunge/Aufstockung betrachtet), der beschwerende wohl kaum Aussicht auf Erfolg mit einer Klage haben wird, weil er die geschaffenen Voraussetzungen auf seinem Grundstück ja bereits auch schon geschaffen hat und diese dann dem Nachbrn nicht verwehren kann.

Aber bedenken Sie, "bei Gericht und auf hoher See sind Sie immer in Gottes Hand"

Alles ist theoretisch möglich.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

Telefon: 02686/228616
Homepage: www.svb-reima.de
E.-Mail: info@svb-reima.de
____________________________________

Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.

: Klagen kann man immer - es ist die Frage, ob es berechtigte Aussichten auf Erfolg hat. Und da kommte es einfach drauf an: z.B. was im B-Plan festgesetzt wurde, denn eine Befreiung wird oftmals viel zu voreilig erteilt... Gründe gibt es viele, die für eine Aufstockung sprechen - aber auch einige, die dagegen sprechen...


: : Hallo,

: : wenn ein Bungalow-Haus mit einer weiteren Etage aufgestockt werden soll und die Abstände zum Nachbargrundstück von 3m und mehr ja eingehalten werden, kann der Nachbar (2 1/2 geschossiges Haus) dann auf Lichtrecht klagen?

: : Bitte um Antwort. Danke.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]