Wohnhaus mit Scheune im Außenbereich


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Abgeschickt von dussler birgit am 24 November, 2009 um 11:37:54

wir erwarben vor 20 Jahren ein kleines altes Wohnhaus mit Scheuneim im Außenbereich.( Letztes Haus an der Straße ) Vor 4 Jahren konnten wir das Wohnhaus abreissen und an gleicher Stelle ein Neues bauen. Jetzt wollten wir mit der Scheune( ehemals Kleintierstall und Geräteraum )genauso verfahren. Das wird uns nun verweigert, mit der Begründung, daß dies im Außenbereich nicht zulässig ist. Obwohl wir die Baugenemigung der Scheune aus den 60 igern vorlegen konnten, erhielten wir keine Genemigung. Es gibt wohl nur Bestandschutz, dh. eine neue Wand komplett dürfen wir auch nicht einbauen. sollte die Scheune so renoviert werden ,daß nachher die Lebensdauer einem Neubau entspricht ist dies auch nicht zulässig. Uns wurde sogar mitgeteilt, daß wenn die Scheuen heute abbrennt, wir diese nicht mehr errichten dürften. Und der Witz dabei, renovieren dürfen wir ja nicht, die Abbruchverfügung wird kommen, wenn dieser einsturzgefährdet ist. so was gibts doch nur in Dt.



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