Re: Eigenheimzulage und Mietkauf


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Abgeschickt von Kai am 30 November, 2004 um 14:19:48:

Antwort auf: Re: EILT!!! Eigenheimzulage bei Mietkauf???? von Dieter Albrecht am 27 November, 2004 um 22:27:07:

Hallo
ich versuche gerne ihre fragen zu beantworten, die sie haben aber unseren Vertrag möchte ich nicht umbedingt weitergeben.Bei uns lief das so ab .Wir sind als Mieter in ein Endreihenhaus eingezogen.Haben einige Mängel entdeckt,und den Vermieter um die Behebung der Mängel gebeten.Der hatte angeblich kein Geld über,das hatten wir genutzt und ihn auf Mietkauf angesprochen.Das heisst, WIR ,zahlen 5 Jahre lang unsere Miete weiter + alle nebenkosten die ein Eigentümmer hat.Dann wird die Restkaufsumme, die im Mietkaufvertrag fetgesetzt wird,fällig.es wurde eine Auflassungsvormerkung veranlasst zur absicherung .
Das ganze wurde in einer Urkunde beim Notar schriftlich festgehalten.Bis jetzt können wir uns nicht beklagen, ausser das, das Finanzamt von uns die Grunderwerbsteuer haben wollen.Achja die Eigenheimzulage bekommen wir auch.

Weitere Auskünfte zu der Eigenheimzulage erhalten
Sie von dem für Sie zuständigen Finanzamt!

Was bedeutet Mietkauf ?

Mietkauf bedeutet , dass man eine Immobilie heute schon notariell erwirbt und nach einer bestimmten Zeit den vollen Kaufpreis bezahlt.

Warum clever ?

Clever weil Sie der Staat beim Kauf Ihrer Immobilie unterstützt.Sie kommen sofort in den Genuss der staatlichen Eigenheimzulage, wenn man es richtig macht.

Für wen eignet sich der Mietkauf ?

Mietkauf eignet sich für all diejenigen , die ein gesichertes Einkommen haben, aber im Moment über nicht genügend Eigenkapital verfügen können.


Viele Grüße

Kai



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