Gastherme und Kamin ohne Abnahmebescheinigung


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Abgeschickt von Baufex am 29 November, 2009 um 09:42:21

Wir haben ein Haus gekauft, bei dem sich herausgestellt hat, dass die Gastherme und der dazugehörige Kamin nicht den geltenden Vorschriften entspricht und trotzdem seit neun Jahren durch den Bezirkskaminkehrermeister ohnen Beanstandungen gekehrt und gemessen wurde. Wir müssen jetzt der Unteren Baubehörde eine Abnahmebscheinigung vorlegen, die wir nicht haben. Der Kaminkehrer sagte, er sei vom Bestandsschutz ausgegangen und wollte außerdem der Vorbesitzerin die Heizung nicht stilllegen. Wir müssen jetzt selbstverständlich nachrüsten. Hat er da nicht schon lange seine Dienstpflcht verletzt und müssen wir die Versäumnisse jetzt auf unsere Kosten nachbessern? Haben wir da nicht einen Schadensersatzanspruch an die Vorbesitzer, weil uns dieser Rechtsmangel verschwiegen wurde?




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