Re: Gastherme und Kamin ohne Abnahmebescheinigung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 14:53:13

Antwort auf: Gastherme und Kamin ohne Abnahmebescheinigung von Baufex am 29 November, 2009 um 09:42:21:

Werter Forumsteilnehmer,

was müssen Sie denn nachrüsten?

Was genau liegt denn im Argen bei Ihrem Kamin?

Sie haben sicherlich die Möglichkeit den Schornsteifeger- bzw. den Kaminkehrermeuster mit in die Pflicht zu nehmen.

Außerdem sind seine Angaben und Aussagen ja widersprüchlich.

Entweder er ist von einem Bestandsschutz ausgegangen, dann hätte er aber nicht mehr darüber nachdenken müssen, ob er denn den Kamin stilllegen oder nicht stilllegen möchte.

Irgendwo widersprüchlich seine Aussagen und Angaben.

Ferner muss auch ein bestandsrechtlich geschützter Kamin den Vorschriften entsprechen.

Bestandsschutz gibt es in der Regel immer nur dann, wenn die Maßnahme denn dann zum zeitpunkt der Erstellung/Errichtung genehmigungsfähig gewesen wäre und dazu hätte dieser Kamin denn dann keine Mängel aufweisen dürfen.

Andernfalls gibt es keinen Bestandsschutz.

Mit freundlichem Gruss


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: Wir haben ein Haus gekauft, bei dem sich herausgestellt hat, dass die Gastherme und der dazugehörige Kamin nicht den geltenden Vorschriften entspricht und trotzdem seit neun Jahren durch den Bezirkskaminkehrermeister ohnen Beanstandungen gekehrt und gemessen wurde. Wir müssen jetzt der Unteren Baubehörde eine Abnahmebscheinigung vorlegen, die wir nicht haben. Der Kaminkehrer sagte, er sei vom Bestandsschutz ausgegangen und wollte außerdem der Vorbesitzerin die Heizung nicht stilllegen. Wir müssen jetzt selbstverständlich nachrüsten. Hat er da nicht schon lange seine Dienstpflcht verletzt und müssen wir die Versäumnisse jetzt auf unsere Kosten nachbessern? Haben wir da nicht einen Schadensersatzanspruch an die Vorbesitzer, weil uns dieser Rechtsmangel verschwiegen wurde?





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