Abgeschickt von Bauassessor am 02 Dezember, 2009 um 00:00:14:
Antwort auf: carport von Reinhart Gent am 01 Dezember, 2009 um 15:44:40:
... wenn der Antragssteller größer als 1,50 m ist...
Jetzt mal im Ernst. Um welches Bundesland handelt es sich? Was sagt der Bebauungsplan, sofern es einen gibt?
Erst wenn Sie diese Fragen beantworten, können Sie eine zufriedenstellende Antwort erhalten.
: Ab welcher grösse benötigt man für ein carport eine Baugenehmigung?