Re: carport


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 14:06:32

Antwort auf: Re: carport von Bauassessor am 02 Dezember, 2009 um 00:00:14:

Die Witze von Bauassessor ......., einmalig aber mal im Ernst, das würden wir genau so sehen.

Zu wenige Angaben um auch nur annähernd verlässliche Angaben machen zu können.


Mit freundlichem Gruss


ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

Telefon: 02686/228616
Homepage: www.svb-reima.de
E.-Mail: info@svb-reima.de

____________________________________

Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.


: ... wenn der Antragssteller größer als 1,50 m ist...

: Jetzt mal im Ernst. Um welches Bundesland handelt es sich? Was sagt der Bebauungsplan, sofern es einen gibt?
: Erst wenn Sie diese Fragen beantworten, können Sie eine zufriedenstellende Antwort erhalten.

:
: : Ab welcher grösse benötigt man für ein carport eine Baugenehmigung?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]