Re: Nachträgliche Wärmedämmung bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 13:53:48

Antwort auf: Re: Nachträgliche Wärmedämmung bei Grenzbebauung von JS am 03 Dezember, 2009 um 11:13:13:

Absolut korrekt die Antwort von JS.

Wir würden sogar noch einen Schritt weiter gehen wollen und anmerken wollen, dass wenn die Wand bereits auf der Grenze steht, die Wand ja bereits zur Hälfte auf dem Nachbargrundstück steht.

Zumindest hatten Sie geschrieben auf der Grenze, was bedeuten würde, mitten drauf, oder?

Die Frage ist doch,

wem gehört den der Giebel?

Auf wessen Grundstück steht denn der?

Ist noch so viel Platz vorhanden, dass Sie überhaupt noch die Möglichkeit haben dämmen oder verpützen etc. zu können oder befindet sich denn dann die Dämmung oder der Putz auf dem Grundstück des Nachbarn?

Wie viel Platz bis zur tatsächlichen Grenze haben Sie noch?

Ist der Giebel wirklich Ihnen?

Um eine halbwegs verlässliche Antwort abgeben zu können, ist die Beantwortung der vorgenannten Fragen erforderlich.


Mit freundlichem Gruss


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: Das Nachbargrundstück dürfen Sie für die Wärmedämmung nicht benutzen.
: Ebenso ist der Dachüberstand unzulässig.




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