Re: Nachträgliche Wärmedämmung bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von JS am 03 Dezember, 2009 um 11:13:13

Antwort auf: Nachträgliche Wärmedämmung bei Grenzbebauung von K. Landmann am 03 Dezember, 2009 um 10:34:22:

Das Nachbargrundstück dürfen Sie für die Wärmedämmung nicht benutzen.
Ebenso ist der Dachüberstand unzulässig.





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