Nachträgliche Wärmedämmung bei Grenzbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K. Landmann am 03 Dezember, 2009 um 10:34:22

Nachträgliche Wärmedämmung bei Grenzbebauung

Hallo,

Wie verhält sich die Rechtslage im Land Brandenburg bei einer geplanten Außenwanddämmung (Giebelwand ohne Fenster)von ca.10 cm Stärke, wenn die bislang ungedämmte Hauswand genau auf der Grenze steht. Das Haus wurde ca. 1915 gebaut und ist freistehend. Darf die Wärmedämmung ohne das Einverständnis des Nachbarn angebracht werden? Kann der Nachbar verlangen, dass die Dämmung wieder entfernt wird? Ein Dachüberstand (Pultdach)von ca. 15 cm über die Grenze hinaus wurde bei der ersten Sanierung vor 11 Jahren schon gemacht und nicht vom Nachbar beanstandet.

K.Landmann





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]