Re: Klage gegen Gemeinde


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 14:38:26

Antwort auf: Re: Klage gegen Gemeinde von Jay am 02 Dezember, 2009 um 12:08:39:

Wir würden hier auch die Antwort von Bauassessor vertreten wollen.

Es kann muss aber nicht ge- bzw. entsprechend beplant werden.

Die Verantwortlichkeit liegt nun halt mal nicht bei dem Fragesteller sondern hängt auch von politischen Entscheidungen innerhalb dem beteiligten Personenkreis der Entscheidungsträger ab.


Mit freundlichem Gruss


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: Wenn die Gemeinde meinen Antrag auf Änderung ablehnt, aufgrund einer fehlende Unterschrift eines Nachbarn (1 von 4) dann kann ich da nicht gegen klagen? wie ungerecht ist das denn?

: Grüße

:
: : Hallo,

: : wogegen wollen Sie den Klagen? Es gibt keinen Verwaltungsakt, gegen den Sie vorgehen können. Und Sie haben auch kein Recht, das eine Planung in Ihrem Sinne erfolgt. Die Gemeinde hat die Planungshoheit und kann frei entscheiden, ob Sie plant...

: :
: : : Hallo,

: : : stimmt es dass ich nicht gegen die Gemeinde klagen kann, wenn diese meinen Antrag auf Änderung des B-Plans ablehnt weil ein Nachbar aus lächerlichen Gründen dagegen ist? (Altersstarrsinn)

: : : Das kann ja wohl nicht wahr sein oder?

: : : Gruss





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