Re: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 15:22:49

Antwort auf: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren von Peter-15774 am 28 November, 2009 um 20:19:50:

Werter Forumsteilnehmer,

Beitragsschuldner ist zunächst einmal der Jenige, der "zu dem Zeitpunkt" zu dem die Entscheidung der Erstellung von irgendwelchen Maßnahmen gefallen ist, Eigentümer des Grundstückes war.

Vertraglich kann man natürlich alles andere zusätzlich vereinbaren.

Sie sollten sich dringslichst anwaltlichen Rat einholen.

Befragen Sie einen Juristen und am besten Jemanden der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist.

Ihre Frage wird sich hier in diesem Forum sehr wahrscheinlich nicht klären lassen.

Auch wenn der Jurist Ihnen hierzu eine Rechnung zukommen lassen wird, so ist dennoch davon auszugehen, dass Sie von einem Juristen eine sehr verlässliche Angabe hinsichtlich Ihrer Fragestellung bekommen.


Mit freundlichem Gruss


ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

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: Hallo,
: ich bitte um Ihre Meinung zu folgenden angenommenen Sachverhalt:

: - Ab dem Jahr 2000 wird die Straße vor dem Haus der Person A saniert.
: - Die Arbeiten dauern bis 2004 an
: - Im Jahr 2003 verkauft Person A das Haus an Person B
: - Es wurden bis zum Verkauf keinerlei Rechnungen der Stadt betreffend der Straßensanierung gestellt
: - Im Kaufvertrag steht: "... Der Verkäufer schuldet die Freiheit des Vertragsgegenstandes von privaten und rückständigen wiederkehrenden öffentlichen Lasen und sonstigen Rechten Dritter...."
: - In den kommenden Jahren werden ebenfallst keinerlei Rechnungen der Stadt betreffend der Straßensanierung gestellt
: - Erst im November 2009 erhält Person A unangekündigt eine Rechnung der Stadt betreffend der Straßensanierung von 2000-2004 (Zeitraum in der Rechnung ist aber nicht genannt)
: - In der Rechnung steht: "Beitragsschuldner: ...Beitragsschuldner ist nach Art. 5 Abs. 6 KAG der Eigentümer des jeweiligen Grundstückes im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsschuld...." (dieser Zeitpunkt ist jedoch nicht genannt - es ist überhaupt kein Zeitraum oder Zeitpunkt in der Rechnung genannt)
: - In der Rechnung ist unter Anderem auch eine "Bepflanzung" aufgeführt. Diese fand mit Sicherheit statt als das Haus schon verkauft war.

: Spezielle Fragen:
: a) Darf die Rechnung überhaupt gestellt werden nach so langer Zeit? (verjährung?)
: b) Wer ist Beitragsschuldner?

: Danke für Ihre Einschätzung.
: Beste Grüße
: D





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