Re: Baugrundrisiko


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 16:02:51

Antwort auf: Re: Baugrundrisiko von Nf am 28 November, 2009 um 12:56:40:

Werte Forumsteilnehmer,

der Baugrundgutachter muss grundsätzlich das Begutachten und mithin ausführen wofür er beauftragt wurde, weiter nichts.

Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet nach etwaigen Fundamentresten zu suchen, wenn er davon nichts wusste.

Ein Baugrundgutachten wird in der Regel dafür erstattet um die Baugrundbeschaffenheit festzustellen, weiter nichts und dies in der Regel zu dem Zweck, weil eine Bebauung des Grundstückes angestrebt wird.

Ferner ist dies auch unerheblich ob er denn nun die Fundamentreste gesucht und gefunden hat oder nicht, weil der Abbruchunternehmer -wenn er denn nun dann schlussendlich auch den Auftrag hatte alle Gebäulichkeiten zu entsorgen- auch die Fundamente hätte mit abbrechen und entsorgen müssen, was ja denn dann sein Auftrag gewesen wäre.

Und wenn Fundamente abgebrochen werden, ist davon auszugehen, dass das anstehende umliegende Erdreich so stark aufgelockert wird, dass das Baugrundgutachten, welches genau über diesen Fundamentbereich erstattet würde, sehr wenig über die übrige Baugrundbeschaffenheit aussagen würde, so dass es denn dann schlussendlich für eine möglicherweise geplante Bebauung nicht genutzt werden kann.

Es besteht sicherlich ggf. die Möglichkeit den Abbruchunternehmer in Regress zu nehmen bzw. ihm eine Nachfrist zur vollständigen Erledigung der beauftragten Arbeiten zu setzen.

Die frage ist sicherlich einzig und allein, für welche Erledigung von welchen Aufgaben der Abbruchunternehmer beauftragt war.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

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: Wenn Fundamente komplett abgebrochen worden seien,
: wozu dann Baugrundgutachter ? Was wurde über-
: haupt begutachtet ?

: Gerade weil Fundamente angeblich komplett abgebrochen worden seien, hätte der Gutachter gründlich untersuchen, nach evtl. Reste suchen müssen.

: GU und Architekt müssen auf das Bodengutachten
: vertrauen dürfen.

: : folgendes angenommen:

: : der Bauherr (BH) lässt auf einem Grundstück eine altbebeuung rückbauen, hierbei werden fundamentreste übersehen. Es wird lageweise mit dem gebrochenen Beton und den Ziegeln verfüllt.

: : Dann wird ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben und mittels mittels GU und Architekten gebaut.

: : nach einiger zeit entstehen schäden, da sich auf grund der fundamentreste das gebäude nicht gleichmäßig setzt.

: : Wer ist verantwortlich ???

: : Ich denke es käme hier das "Baugrundrisiko" zum tragen, sprich die Haftung bleibt beim BH, der könnte ggf. Regress bei Abbruchunternehmen nehmen, da dieses ja für die Fundamentreste verantworlich ist.

: : Das Baugrundgutachten musste ja nicht nach Fundamentresten suchen, da hierfür kein anlss bestand, da nach Angaben des BH komplett abgebrochen wurde ....

: : der seh ich das falsch ???





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