Re: Baugrundrisiko


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Abgeschickt von Nf am 28 November, 2009 um 12:56:40:

Antwort auf: Baugrundrisiko von John Doe am 25 November, 2009 um 18:04:29:

Wenn Fundamente komplett abgebrochen worden seien,
wozu dann Baugrundgutachter ? Was wurde über-
haupt begutachtet ?

Gerade weil Fundamente angeblich komplett abgebrochen worden seien, hätte der Gutachter gründlich untersuchen, nach evtl. Reste suchen müssen.

GU und Architekt müssen auf das Bodengutachten
vertrauen dürfen.

: folgendes angenommen:

: der Bauherr (BH) lässt auf einem Grundstück eine altbebeuung rückbauen, hierbei werden fundamentreste übersehen. Es wird lageweise mit dem gebrochenen Beton und den Ziegeln verfüllt.

: Dann wird ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben und mittels mittels GU und Architekten gebaut.

: nach einiger zeit entstehen schäden, da sich auf grund der fundamentreste das gebäude nicht gleichmäßig setzt.

: Wer ist verantwortlich ???

: Ich denke es käme hier das "Baugrundrisiko" zum tragen, sprich die Haftung bleibt beim BH, der könnte ggf. Regress bei Abbruchunternehmen nehmen, da dieses ja für die Fundamentreste verantworlich ist.

: Das Baugrundgutachten musste ja nicht nach Fundamentresten suchen, da hierfür kein anlss bestand, da nach Angaben des BH komplett abgebrochen wurde ....

: der seh ich das falsch ???




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