Abgeschickt von Nf am 28 November, 2009 um 12:56:40:
Antwort auf: Baugrundrisiko von John Doe am 25 November, 2009 um 18:04:29:
Wenn Fundamente komplett abgebrochen worden seien,
wozu dann Baugrundgutachter ? Was wurde über-
haupt begutachtet ?
Gerade weil Fundamente angeblich komplett abgebrochen worden seien, hätte der Gutachter gründlich untersuchen, nach evtl. Reste suchen müssen.
GU und Architekt müssen auf das Bodengutachten
vertrauen dürfen.
: folgendes angenommen:
: der Bauherr (BH) lässt auf einem Grundstück eine altbebeuung rückbauen, hierbei werden fundamentreste übersehen. Es wird lageweise mit dem gebrochenen Beton und den Ziegeln verfüllt.
: Dann wird ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben und mittels mittels GU und Architekten gebaut.
: nach einiger zeit entstehen schäden, da sich auf grund der fundamentreste das gebäude nicht gleichmäßig setzt.
: Wer ist verantwortlich ???
: Ich denke es käme hier das "Baugrundrisiko" zum tragen, sprich die Haftung bleibt beim BH, der könnte ggf. Regress bei Abbruchunternehmen nehmen, da dieses ja für die Fundamentreste verantworlich ist.
: Das Baugrundgutachten musste ja nicht nach Fundamentresten suchen, da hierfür kein anlss bestand, da nach Angaben des BH komplett abgebrochen wurde ....
: der seh ich das falsch ???