Baugrundrisiko


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von John Doe am 25 November, 2009 um 18:04:29

folgendes angenommen:

der Bauherr (BH) lässt auf einem Grundstück eine altbebeuung rückbauen, hierbei werden fundamentreste übersehen. Es wird lageweise mit dem gebrochenen Beton und den Ziegeln verfüllt.

Dann wird ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben und mittels mittels GU und Architekten gebaut.

nach einiger zeit entstehen schäden, da sich auf grund der fundamentreste das gebäude nicht gleichmäßig setzt.

Wer ist verantwortlich ???

Ich denke es käme hier das "Baugrundrisiko" zum tragen, sprich die Haftung bleibt beim BH, der könnte ggf. Regress bei Abbruchunternehmen nehmen, da dieses ja für die Fundamentreste verantworlich ist.

Das Baugrundgutachten musste ja nicht nach Fundamentresten suchen, da hierfür kein anlss bestand, da nach Angaben des BH komplett abgebrochen wurde ....

der seh ich das falsch ???



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]