Re: Baulastbefreiung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 19:58:18

Antwort auf: Re: Baulastbefreiung von Anders Leben am 20 November, 2009 um 09:50:37:

Die Fragen von Anders Leben würden wir auch an Sie richten wollen.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

Telefon: 02686/228616
Homepage: www.svb-reima.de
E.-Mail: info@svb-reima.de
____________________________________

Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.


: Wichtigste Frage: Was wollen Sie erreichen?

: So wie ich das verstanden habe, wird die GRZ nicht überschritten, weil man nun die Grundstücksfläche vergrößert hat (durch hinzurechnen der Zufahrt).

: Wem gehört denn die Zufahrt? Allen gemeinsam oder nur dem einen Nachbarn?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]