Re: Baulastbefreiung


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Abgeschickt von Anders Leben am 20 November, 2009 um 09:50:37:

Antwort auf: Re: Baulastbefreiung von Tester am 17 November, 2009 um 19:09:30:

Wichtigste Frage: Was wollen Sie erreichen?

So wie ich das verstanden habe, wird die GRZ nicht überschritten, weil man nun die Grundstücksfläche vergrößert hat (durch hinzurechnen der Zufahrt).

Wem gehört denn die Zufahrt? Allen gemeinsam oder nur dem einen Nachbarn?





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