Re: Baulastbefreiung


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Abgeschickt von Tester am 17 November, 2009 um 19:09:30:

Antwort auf: Baulastbefreiung von Nina am 17 November, 2009 um 19:07:48:

Hallo,

die Abweichung von der GRZ kann - muss aber nicht - sehr wohl die Grundzüge der Planung berühren, sofern diese von besonderer Bedeutung bei der PLanung war. Das Schreiben der Gemeinde ist zwar nicht ungewöhnlich, reicht als Begründung jedoch aus juristischer Sicht nicht aus. Allerdings wird es aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlich nicht schwer sein, ausreichende Gründe zu konstruieren...

: Hallo,

: wir haben eine etwas komplexe Fragestellung.
: Wir haben ein Grundstück gekauft. Zu Beginn hat uns der Makler mitgeteilt, dass hinter unserem Grundstück ein EFH gebaut wird. Nun hat der Makler dieses Grundstück verkauft und dort entsteht eine DHH mit jeweils 1,9 AR und 2 AR Grundstück die GRZ ist 0,4, so dass für die Bebauung eines normalen DHH von uns die Baulastbefreiiung gegeben hätte werden müssen. Dies haben wir jedoch nicht erteilt, Der Sachbearbeiter auf dem Bauamt hat uns mitgeteilt, dass somit die neuen Nachbarn ein DHH mit 80 qm bauen können. Nun hat uns, nachdem ich auf dem Bauamt angefragt habe, der gleiche Sachbearbeiter mitgeteilt, dass die Baugenehmigung durch ist. Begründung: die Zufahrtsstraße zu unserem Grundstück wurde dem Nachbarn zugerechnet und somit kann dieser mit 120 qm bauen. Ist das in Ordnung? Zumal das die dritte Befreiuung in diesem Falle ist, einmal Baulinienüberschreitung, dann Pultdach statt vorgeschriebenem Flachdach und nun Überschreitung der GRZ. Wir durften nur eine kleiner Überschreitung der Baulinie vornehmen, haben dann aber unseren Bau genau nach dem Vogaben in Auftrag gegeben.
: Wir wurden nicht einmal in Kenntnins der neuen Lage gesetzt. Haben wir hier eine Möglichkeit zu intervenieren? Wenn ja , welche?
: Die Einfahrt gehört zu unserem Grundstück.
: Habe heute das Schreiben vom Baurechtamt bekommen, die aber keine konkrete Angaben gemacht haben, warum befreit wurde. Nur eben, dass keine städtebaulichen Belange berührt werden, insbesondere sind die Grundzüge der Planung nicht verletzt.
: Das war alles.

: Danke für die Antwort.





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