Re: Gebäude auf zwei Flurstücken teilen


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Abgeschickt von Holger H. am 06 Dezember, 2009 um 11:29:54

Antwort auf: Re: Gebäude auf zwei Flurstücken teilen von Oberh am 26 November, 2009 um 18:47:25:

Hintergrund:
Das bestehende landw. Gebäude ist bewohnt (Eltern). Die Teilung sollt bereits jetzt erfolgen, damit die einzelnen Flurstücke im Rahmen der vorweggen. Erbfolge übertragen werden können und jetzt bebaut werden können. Das bestehende Gebäude wir dann irgendwann abgerissen und die "richtige" Flurgrenze ist dann bereits vorhanden.
Mann könnte die Flurgrenze natürlich auch um den Bestand herumführen und nach einem Abriss die Grenze "korrigieren". Doch wer weiß ob sich die Parteien (Erben) in 20 oder mehr Jahren noch so einig werden, wie es der Erblasser sich heute wünscht?!?



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