Re: Gebäude auf zwei Flurstücken teilen


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Abgeschickt von Oberh am 26 November, 2009 um 18:47:25

Antwort auf: Re: Gebäude auf zwei Flurstücken teilen von bea am 26 November, 2009 um 15:08:15:

Hi!

Richtig für NRW ist:
Sie dürfen das Grundstück teilen.
Hierfür bedarf es einer Teilungsgenehmigung nach § 8 BauONW und $ (komm nicht drauf) BauGB.
Der Vorschreiber verweist richtig auf die baurechtwidrigen Zustände, die es zu vermeiden gilt. Sie werden jedoch im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
Es macht Sinn, die Abbruchgenehmigung vorab zu stellen und dann auch umgehend abzureissen.
Die Teilungsgenehmigung wird nicht vor dem Abriss erteilt.
Sollte der klassische Fall einer Doppelhausbebauung bei Ihnen geplant sein, der Bau auch zeitgleich ausgeführt werden, so verzichten die Bauaufsichtsbehörden mittlerweile auf die Eintragung einer Baulast.
Dies gilt nicht, wenn eine gemeinsame Gebäudetrennwand errichtet wird.

Eine Wertminderung über die Baulastarten Anbauverpflichtung und/oder gemeinsames Bauteil besteht nicht.

Trotz alledem - fragen Sie einen Arzt oder Apotheker - oder den Landmesser Ihres Vertrauens (;-))




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