Abgeschickt von bea am 26 November, 2009 um 15:08:15:
Antwort auf: Gebäude auf zwei Flurstücken teilen von Holger.H. am 25 November, 2009 um 18:29:24:
hallo.
Grundsätzlich sollte man ein Flurstück so teilen, dass keine baurechtswidrigen Zustände geschaffen werden.
Sie wollen Wohnhäuser bauen und den Bestand abreissen--- erst der Abriss dann die Teilung.
Eine neue Grenze kann man nicht durch ein Bestandsgebäude ziehen,
---nachteilig---es seih dann man trägt für die Hausgeometrie des jeweiligen neuen Flurstücks Baulasten und Abstandsflächenbaulasten ein und belastet damit die neuen Flurstücke so sehr, dass
der Wiederverkaufsverwert sich verringert .
(Wer kauft schon ein belastetes Flurstück)
Wenden Sie sich bitte an ein Vermessungsbüro .
Grüße aus Sachsen