Re: Einfriedung im Wegerecht


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Abgeschickt von nt am 13 Dezember, 2009 um 09:43:09:

Antwort auf: Einfriedung im Wegerecht von Friedrich am 12 Dezember, 2009 um 16:46:52:


Die Streitigkeit kommt von daher, dass entweder die Mieter über das Wegerecht nicht vollständig
informiert wird oder sie halten nicht an die getroffene Vereinbarungen.

Menschen, vor allem Mieter, verhalten sich immer gern fehlerhaft, oft nur aus Bequemlichkeit.

Wie wäre es mit einem automatischen Tor,
und Umlegung der Modernisierungskosten sowie Unterhaltungskosten auf die Mieter.


: - von der Straße her betrachtet auf der linken Seite das Grundstück mit der Nummer 1a auf der rechten Seite Grundstück Nr.1
: Laut Notarvertrag ist festgelegt :
: ein wegerecht für 1a von Grundstück 1 in der Breite von 1,73 cm(Länge 15 m) -
: 1a liefert 1,40 cm hinzu --voila der Weg zum Hammergrundstück ist mit allen Gegebenheiten ausgestattet
: allerding 1a muß für alles Sorge tragen d.h einrichten pflegen ,räumen etc.
: Passiert nicht
:
: Beide Wege/ Grundstücke sind vorn und am Ende des Weges durch Tore eingefriedet.
: 1 bittet wegen Wildschdäden und Diebstahl (weil ja kein Zaun an der Seite verläuft das vordere Tor verschlossen das hintere geschlossen zu halten -

: Grundstück/Haus 1a wird alle zwei- Jahre neu vermietet-
: zwischendurch zieht der ursprüngliche Eigentümer bis zur Versetzung wieder ein nach zwei Jahren wiederholt sich das Spielchen.
: -Mieter haben bald keine Lust auf Zuschliessen mehr lassen alle Tore für Autoüberfahrt weit offen.
: Bitten/ Ermahnungen erweitern den Schimpfwortschatz
: Bitte an Eigentümer zur Einfriedung kann/muß wegen des halben Wegerechtes nicht nachgekommen werden
: Ideen ?





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