Re: in Teilflächen überarbeitete Bebauungspläne


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Abgeschickt von Bauassessor am 14 Dezember, 2009 um 13:03:48:

Antwort auf: in Teilflächen überarbeitete Bebauungspläne von Bernd Schlüter am 13 Dezember, 2009 um 11:11:42:

Hallo,

für das Plangebiet gilt immer die Baunutzungsverordnung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung / Inkrafttretung. Somit gelten für die Grundstückanteile nun 2 unterschiedliche BauNVOs


: Hallo,
: ich weiß nicht weiter. Wer kann mir helfen?
: Ein Bebauungsplan ist von vor 1990. Eine vereinfachte Änderung in einer Teilfläche ist kürzlich rechtskräftig geworden.
: Ein Bauvorhaben befindet sich in dieser kleineren Fläche und hat aber Grundstücksanteile ausserhalb der vereinfachten Änderung.
: Kann nun über das gesamte Vorhaben die neueste Baunutzungsverordnung Anwendung finden ? (z.B. Nichtanrechenbarkeit des Staffelgeschosses auf die GFZ,..)





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