Abgeschickt von Bauassessor am 14 Dezember, 2009 um 13:03:48:
Antwort auf: in Teilflächen überarbeitete Bebauungspläne von Bernd Schlüter am 13 Dezember, 2009 um 11:11:42:
Hallo,
für das Plangebiet gilt immer die Baunutzungsverordnung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung / Inkrafttretung. Somit gelten für die Grundstückanteile nun 2 unterschiedliche BauNVOs
: Hallo,
: ich weiß nicht weiter. Wer kann mir helfen?
: Ein Bebauungsplan ist von vor 1990. Eine vereinfachte Änderung in einer Teilfläche ist kürzlich rechtskräftig geworden.
: Ein Bauvorhaben befindet sich in dieser kleineren Fläche und hat aber Grundstücksanteile ausserhalb der vereinfachten Änderung.
: Kann nun über das gesamte Vorhaben die neueste Baunutzungsverordnung Anwendung finden ? (z.B. Nichtanrechenbarkeit des Staffelgeschosses auf die GFZ,..)