Re: in Teilflächen überarbeitete Bebauungspläne


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Abgeschickt von Achim Nelke am 15 Januar, 2010 um 14:19:08

Antwort auf: Re: in Teilflächen überarbeitete Bebauungspläne von Bauassessor am 14 Dezember, 2009 um 13:03:48:

Hallo,
bei einer Bebauungsplanänderung gilt für den Teilbereich der Änderung nur dann die neue BauNVO, wenn diese Anpassung ausdrücklich Teil der Änderung war. Sonst gilt auch für den Bereich der Änderung die BauNVO des eigentlichen Bebauungsplanes weiter.

Grüße
Achim Nelke

: Hallo,

: für das Plangebiet gilt immer die Baunutzungsverordnung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung / Inkrafttretung. Somit gelten für die Grundstückanteile nun 2 unterschiedliche BauNVOs

:
: : Hallo,
: : ich weiß nicht weiter. Wer kann mir helfen?
: : Ein Bebauungsplan ist von vor 1990. Eine vereinfachte Änderung in einer Teilfläche ist kürzlich rechtskräftig geworden.
: : Ein Bauvorhaben befindet sich in dieser kleineren Fläche und hat aber Grundstücksanteile ausserhalb der vereinfachten Änderung.
: : Kann nun über das gesamte Vorhaben die neueste Baunutzungsverordnung Anwendung finden ? (z.B. Nichtanrechenbarkeit des Staffelgeschosses auf die GFZ,..)




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