Re: Faserzement anstatt Dachpfanne


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 14 Dezember, 2009 um 22:10:07

Antwort auf: Faserzement anstatt Dachpfanne von Pelau am 14 Dezember, 2009 um 20:41:59:

Ich denn dann mal die Anregungen zwischen den Zeilen ein.

: Für ein Endreihenhaus mit Pultdach ist mit dem Bauträger vertraglich eine Dacheindeckung aus Dachpfannen vereinbart.

WELCHE DACHPFANNEN, WELCHE MATERIALEIGENSCHAFTEN (BETON, TON, BLECH ETC.)?

WELCHER VERTRAG? VOB/B-VERTRAG ODER BGB-VETRAG? WURDEN DIE EIGENSCHAFTEN ALS ZUGESICHERTE EIGENSCHAFT (BZW. VEREINBARTE BESCHAFFENHEIT)VEREINBART?

Eingedeckt wurden die 8 Reihenhäuser jedoch mit einer Faserzement Wellplatten.
: 1. Ist das gleichwertig?

OHNE DIE GENAUEREN UMSTÄNDE (DIE OBEN ALS FRAGEN EINGESTELLT WURDEN) ZU KENNEN FÄLLT ES SCHWER EINE HINREICHEND VERLÄSSLICHE ANGABE MACHEN ZU KÖNNEN! (VERMUTLICH WERDEN DIE UNTERSCHIEDLICHEN BAUSTOFFE ABER MIT AN SICHERHEIT GRENZENDER WAHRSCHEINLICHKEIT NICHT GLEICHWERTIG SEIN!)

: 2. Wird für eine Eindeckung mit Pfannen eine andere Dachkonstruktion benötigt?

UNTER UNSTÄNDEN JA, KOMMT AUF DIE STATISCHE BERECHNUNG AN!

: 3.Besteht das Recht des Käufers die Ausführung wie vertraglich vereinbart zu ändern?

SICHERLICH, DIES JEDOCH ERST DANN, WENN SIE ALLE ANDEREN VORAUSSETZUNGEN DAFÜR ERFÜLLT HABEN! HIER ZU GEHÖREN UNTER ANDEREM FRISTSETZUNGEN UND AUCH ZUVOR DEM UMTERNEHMER GELEGENHEIT ZU GEBEN, DASS ER NACHBESSERN KANN UND IHN DAZU AUCH VORHER ENTSPRECHEND AUFZUFORDERN. UND DAS GANZE IN IHREM EIGENEN INTERESSE NACHWEISLICH.

: 4. Falls das Faserzemtdach nicht geändert wird, welche finanziellen Forderungen können erhoben werden?

DIES HIER IN DIESEM FORUM ZU KLÄREN IST SICHERLICH DER FALSCHE WEG. SIE MÜSSEN AUFFORDERN, MAHNEN, ABLEHNUNG ANDROHEN etc. UND DAS ALLES UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER EINHALTUNG VON FRISTEN.

ZU BERECHNEN, WELCHE FINANZIELLEN FORDERUNGEN SIE STELLEN KÖNNTEN, KANN NUR NACH EINER AUGENSCHEINSEINNAHME (ORTSBESICHTIGUNG) BERECHNET WERDEN.


: Grüße
: Pelau

DEM GRUND NACH KANN MAN FOLGENDES SAGEN.

BEI EINER FALSCHLIEFERUNG MUSS NACHGEBESSERT WERDEN. DA GIBT ES KEIN DRUM HERUM UND AUCH KEINE UNVERHÄLTNISMÄßIGKEIT!

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


PS. Unsere Beiträge hier im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werde.



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