Abgeschickt von meppener am 04 Januar, 2010 um 08:19:42:
Wie vollzieht man eine förmliche Abnahme eines Neubaus, wenn bekannte Mängel bis zum Abnahmetermin nicht beseitigt wurden? Kann man die Abnahme trotzdem machen, die Mängel im Protokoll festhalten, Geld einbehalten und einziehen? Oder erkennt man mit der Abnahme und dem Einzug das Haus als Mängelfrei an?