Re: Nachträgliche Unterkellerung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Marion am 15 Januar, 2010 um 20:39:36:

Antwort auf: Re: Nachträgliche Unterkellerung von ReiMa-Baudienstleistungen am 15 Januar, 2010 um 14:59:56:

Die Lage ist die Folgende:
Haus steht auf Bodenplatte, Aufstocken geht nicht und Anbauen auch nicht. Umzug geht wegen der Lage auch nicht wirklich. Fraglich ist halt wie teuer das werden würde. Es gibt kaum Firmen die sowas wagen bzw. anbieten. Handelt es sich um 1200 € / qm ? Gibt es für sowas keine Bautabellen ? Danke für Eure Antworten

: Was heißt denn bei Ihnen nachträgliche Unterkellerung.

: Steht das Haus schon und Sie haben sich jetzt erst überlegt Ihr Haus noch zu unterkellern?

: Dann wird es aber riiiiiiiiiiiiiiiichtig teuer.

: Es gibt Unternehmen die Bieten den Keller -im Zuge eines noch zu vollziehenden Hausbaus, mit dem erst noch begonnen werden muss- als Zusatzpaketpreis für

: 15.000,00 Euro

: einschließlich Aushub etc. als Mehrkostenbetrag, mit Aufrechnung entfallener Kosten bzw. bereits -unter Berücksichtigung entfallener Kosten- ermittelte Kosten, an.

:
: Mit freundlichen Grüßen

: ReiMa-Baudienstleistungen

: ____________________________

: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stelle lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

:
: : Hallo,

: : natürlich benötigt man für die nachträgliche Unterkellerung eine Baugenehmigung - zum einen schaffen Sie neuen, umbauten Aufenthaltsraum, zum anderen hat die Baumaßnahme Auswirkungen auf die Statik etc.

: : Was die Kosten angeht - das ist sehr wahrscheinlich abhängig von dem Untergrund, der Umgebung usw. Das kann leider nicht so pauschal hier benannt werden.

: : : Was kostet die nachträgliche Unterkellerung eines EFH und braucht man hierzu eine Baugenehmigung? Keller kosten ja ca. 400 Euro pro qm aber wie ist das bei einer nachträglichen Unterkellerung einer Fundamentplatte ?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]