unzulässige Wanddämmung


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Abgeschickt von FH am 20 Januar, 2010 um 15:31:25

Annahme: Bei einer gewerblichen Immobilie wird vom Bauherren der Sockel nach außen hin mit hierfür nicht zulässigen Dämmplatten verkleidet (z.B. Holzwollplatten, die nur für Innen zulässig sind)
Diese Immobilie wird verkauft und der neue Eigentümer stellt nach 11 Jahren einen Wasserschaden am Sockel fest, da die Dämmplatten Wasser gezogen haben)
Fragen: Sind dies versteckte Mängel?
Wer ist in der Beweispflicht?
Wie beurteilen Sie insgesamt die rechtliche Situation?

Vielen Dank für Antworten



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