Re: Haustür/Außentür undicht


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 01 Februar, 2010 um 18:29:39

Antwort auf: Haustür/Außentür undicht von Kerstin am 28 Januar, 2010 um 12:49:08:

In der Energieeinsparverordnung.

Haustüren müssen dicht sein, da gibt es nichts daran zu rütteln.

Zeigen Sie den Mangel nachweislich an, per Boten oder über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle Ihres Amtgerichtes, die Ihre Mängelanzeige (ordnungsgemäß mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung etc.) zustellen. Kostet 12,50 Euro oder so, nicht viel mehr als ein eingeschriebener Brief also aber dafür nachweislich. Und Sie brauchen keine Sorge haben, dass sich Ihr Gegenüber für die verspätet erhaltene Weihnachtskarte bedankt und Sie wiederum nachweisen müsssten, dass in dem eingeschriebenen Brief auch das drin war, was drauf stand, was Sie meist nicht können bzw. meist nicht hin bekommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Unsere Haustür (Kunststoff, ca. 4 Jahre alt) im EFH ist seit einiger Zeit undicht. Im unteren Bereich befindet sich ein mehrere Millimeter breiter Spalt durch den es zieht. Die Einbaufirma hat bereits versucht, die Tür nachzustellen, was aber nicht gelungen ist. Man sagte uns, wir müssen die Tür eben immer abschließen, dann ist sie dicht.
: Muss eine Haustür nicht auch im geschlossenen Zustand dicht sein? Gibt es eine Richtlinie oder Norm, die besagt, ob eine Haustür im geschlossenen oder verschlossenen Zustand dicht sein muss? Wo ist das nachzulesen?
: Danke





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