Abgeschickt von Thomas Gerstmeir am 03 Februar, 2010 um 17:26:51
Hallo,
mein Bauherr wünscht sich eine Dachterrasse auf einer Gaube zwischen den Dächern zweier giebelständigen Häusern. Es handelt sich um eine Grenzbebauung, somit fällt ja eigentlich keine Abstandsfläche an. Kann der Nachbar in einem solchen Fall Widerspruch einlegen?