Re: Skonto


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 10 Februar, 2010 um 12:25:32

Antwort auf: Skonto von rechter_Winkel am 09 Februar, 2010 um 23:42:52:

: Und weil wir gerade bei grundsätzlichem sind: Skonto

: Viele Handwerker vereinbaren Skonto von 2-3 %

: Die Modalitäten, in welchem Zeitraum (10 - 14 Tage meistens) und zu welchen weiteren Konditionen (Verzugszins) sind für mich nicht ersichtlich.
: Ich kenne das nur so, daß die Rechnung nicht nur bis dann geprüft, sondern auch auf dem Konto des AN EINGEGANGEN sein muss.

: Ich kenne das auch nur so, daß sowohl eine Skontierung, als auch ein Gewährleistungseinbehalt ERST von der Schlussrechnung brutto abgezogen werden. Nicht vorher.

: 1. Frage:
: Ist das richtig so?

NEIN, NICHT RICHTIG, DER DARF AN JEDER ABSCHLAGSRECHNUNG ABGEZOGEN WERDEN, NATÜRLICH NUR BIS ZU DER HÖHE DES BETRAGES, DIE DENN DANN DER BÜRGSCHAFTSBETRAG DER HÖHE NACH VORAUSSICHTLICH TATSÄCHLICH AUSMACHEN WIRD.


: 2. Frage:
: Eine Skontierung hat UNMITTELBAR mit der Umsatzsteuer zu tun ist ist auch nur brutto abrechenbar.
: (mein Chef zieht sie netto ab)

DAS KOMMT DOCH DARAUF AN WIE ES VERTRAGLICH VEREINBART WAR! AM RECHNUNGSBETRAG WÄRE DEMNACH AM BRUTTOBETRAG!


: 3. Frage:
: ziemlich akademisch. Für mich sind nur Materialien skontierfähig. Eine Dienstleistung oder eine Arbeit sind "meiner Meinung nach" nicht skontierbar.
: Im Ausschreibungen/Positionen sind Material UND Arbeit immer zusammengefasst. Das ist nicht trennbar.
: Wird im Baugewerbe die gesamte Position (Material UND Arbeit) dann skontiert?

JA, ES SEI DENN, ES WAR VERTRAGLICH ANDERS VEREINBART!

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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